Palliativpflege zuhause: Was möglich ist – und was die Kasse zahlt
Lesezeit: ca. 8 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- Palliativpflege bedeutet nicht Aufgeben – sondern dass Lebensqualität, Schmerzfreiheit und Würde genauso wichtig werden wie die Behandlung der Erkrankung
- Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist vollständig kostenlos über die Krankenkasse – auf ärztliche Verordnung, ohne Zuzahlung
- Rund 75 Prozent der Menschen wünschen sich, zuhause zu sterben – mit guter Palliativversorgung ist das für viele möglich
Inhalt
Palliativpflege bedeutet nicht Aufgeben. Es bedeutet, dass die Behandlung des Leidens genauso wichtig wird wie die Behandlung der Krankheit – manchmal wichtiger. Es bedeutet, dass nicht mehr gefragt wird „Was können wir noch tun?“ sondern „Was ist jetzt wirklich wichtig?“
Viele Familien wissen nicht, dass es für genau diese Phase ein umfassendes Unterstützungssystem gibt – vollständig kostenlos, auf Wunsch im eigenen Zuhause. Dieser Artikel erklärt, was Palliativpflege ist, was die Krankenkasse zahlt – und wie ein würdevoller letzter Lebensabschnitt zuhause möglich wird.
Was ist Palliativpflege wirklich?

Palliativpflege (lat. pallium – Mantel, Schutz) ist eine Versorgungsform für Menschen mit einer lebensbedrohlichen oder unheilbaren Erkrankung. Sie setzt ein, wenn Heilung nicht mehr möglich ist – oder wenn der Betroffene sich entschieden hat, auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten und stattdessen Lebensqualität in den Vordergrund zu stellen.
Was Palliativpflege leistet:
- Schmerztherapie und Symptomkontrolle: Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst – all das lässt sich mit modernen palliativmedizinischen Mitteln in den meisten Fällen gut behandeln. „Nicht leiden müssen“ ist kein frommer Wunsch, sondern ein medizinisch erreichbares Ziel
- Psychosoziale Begleitung: Für den Betroffenen, aber auch für die Familie. Die Auseinandersetzung mit dem Lebensende bringt Fragen mit sich, bei denen professionelle Begleitung helfen kann
- Unterstützung der pflegenden Angehörigen: Palliativteams beraten Familien, entlasten sie praktisch und begleiten sie auch nach dem Tod
- Koordination der Versorgung: Arzt, Pflege, Hospizdienst, Seelsorge – ein gutes Palliativteam koordiniert alle Beteiligten und sorgt dafür, dass nichts vergessen wird
Palliativpflege beginnt nicht erst im Sterbeprozess – sie kann schon Monate oder sogar Jahre vor dem Tod einsetzen, parallel zur Behandlung der Grunderkrankung.
SAPV und AAPV: Zwei Wege der Unterstützung
Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)
Die AAPV ist der Standard für die meisten Patienten. Sie wird vom Hausarzt, einem ambulanten Pflegedienst und ggf. einem Hospizdienst gemeinsam geleistet – alle Beteiligten sind bereits vorhanden und werden koordiniert. Für viele Menschen mit chronisch fortschreitenden Erkrankungen ist die AAPV ausreichend und sehr gut.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Die SAPV (§ 37b SGB V) kommt zum Einsatz, wenn der Versorgungsbedarf besonders hoch ist – etwa bei komplexer Schmerztherapie, schwierig zu kontrollierenden Symptomen oder wenn 24-Stunden-Erreichbarkeit eines spezialisierten Teams notwendig ist.
Ein SAPV-Team besteht aus spezialisierten Ärzten und Pflegefachkräften mit palliativmedizinischer Ausbildung. Sie sind rund um die Uhr erreichbar – auch nachts und am Wochenende. Das ist der entscheidende Vorteil gegenüber dem regulären Hausarzt.
Wie kommt man an SAPV? Der Hausarzt oder Facharzt stellt die Verordnung auf einem speziellen Formular (Muster 63). Die Pflegekasse/Krankenkasse genehmigt – in der Praxis fast immer und schnell, da es ein gesetzlicher Anspruch ist.
Was kostet Palliativversorgung?

Das Wichtigste vorab: SAPV ist vollständig kostenlos. Die Krankenkasse trägt alle Kosten – keine Zuzahlung, kein Eigenanteil. Das gilt auch für gesetzlich Versicherte ohne besondere Zusatzversicherung.
Was die Krankenkasse zusätzlich zahlt:
- Ambulante Hospizleistungen (§ 39a SGB V): Ehrenamtliche Hospizdienste werden vollständig von der Krankenkasse finanziert – keine Kosten für die Familie
- Häusliche Krankenpflege: Pflegerische Versorgung durch einen Pflegedienst auf ärztliche Verordnung (§ 37 SGB V)
- Heilmittel und Hilfsmittel: Was zur Symptomkontrolle nötig ist, wird in der Regel verordnet und erstattet
Was die Pflegekasse zahlt: Alle üblichen Pflegeleistungen (Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag) laufen weiter – und können mit der Palliativversorgung kombiniert werden.
Zuhause sterben – wie das klappt
Laut Studien wünschen sich rund 75 Prozent der Menschen, zuhause zu sterben. Tatsächlich sterben in Deutschland nur etwa 25-30 Prozent im eigenen Zuhause – der Rest stirbt im Krankenhaus oder Pflegeheim, obwohl er es sich anders gewünscht hätte.
Was den Unterschied macht: Organisation, rechtzeitige Vorbereitung und ein Team, das im Notfall erreichbar ist.
- SAPV frühzeitig beantragen: Nicht warten, bis eine Krise kommt. SAPV-Teams können die Versorgung aufbauen, bevor es dringend wird
- Notfallplan erstellen: Was passiert wenn der Betroffene nachts Atemnot bekommt? Wen ruft man an? Das SAPV-Team stellt einen solchen Plan zur Verfügung – und ist der erste Ansprechpartner, nicht die 112
- Familie einbinden: Alle, die zum Schluss dabei sein sollen, sollten vorher wissen, was sie erwartet und wie sie helfen können
- Reanimationswunsch klären: Soll im Notfall reanimiert werden oder nicht? Das muss schriftlich festgehalten sein – eine Patientenverfügung ist das wichtigste Dokument in dieser Phase
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Zwei Dokumente sind für die Palliativphase unverzichtbar:
Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen der Betroffene in welchen Situationen wünscht oder ablehnt. Sie ist bindend für alle Behandelnden – Ärzte müssen sich daran halten. Besonders wichtig: der Wunsch zur oder gegen Reanimation, gegen künstliche Beatmung, gegen künstliche Ernährung im Sterbeprozess.
Die Vorsorgevollmacht benennt eine Person, die Entscheidungen treffen darf, wenn der Betroffene selbst nicht mehr kann. Ohne sie entscheidet ein Betreuungsgericht – selbst Ehepartner sind nicht automatisch berechtigt.
Beide Dokumente sollten jetzt erstellt werden, wenn der Betroffene sie noch selbst ausfüllen und unterzeichnen kann. Wie das geht, erklärt der Artikel Vorsorgevollmacht erstellen: Schritt für Schritt.
Hospizdienste: Begleitung für alle
Ambulante Hospizdienste bieten ehrenamtliche Begleitung – für den Sterbenden, aber genauso für die pflegenden Angehörigen. Die Ehrenamtlichen kommen regelmäßig vorbei, hören zu, sind einfach da. Das entlastet die Familie enorm.
Hospizbegleitung ist kostenlos und kann jederzeit in Anspruch genommen werden – auch wenn kein SAPV-Team eingebunden ist. Hospizdienste in Ihrer Nähe finden Sie unter: hospiz.net oder über Ihre Krankenkasse.
Stationäre Hospize – für Menschen, bei denen häusliche Pflege nicht mehr möglich ist – werden zu mindestens 95 Prozent von der Krankenkasse finanziert. Der verbleibende Eigenanteil wird von Hospizträgern durch Spenden getragen – in der Praxis entstehen für Familien keine Kosten.
Unterstützung für pflegende Angehörige
Die Sterbebegleitung eines nahestehenden Menschen ist eine der intensivsten Erfahrungen des Lebens. Sie kann schön sein – und sie ist fast immer auch erschöpfend, traurig und manchmal überraschend.
Was hilft:
- Das SAPV-Team oder der Hospizdienst als erste Anlaufstelle – nicht nur für medizinische Fragen, sondern auch für Unsicherheiten und Ängste
- Trauerseminare und Trauergruppen – viele Hospizvereine bieten auch Nachsorge für Angehörige nach dem Tod an
- Entlastung organisieren: Auch in der Sterbephase können Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag genutzt werden. Jede Stunde, die jemand anderes übernimmt, gibt Kraft für die nächste
Häufige Fragen
Wann sollte man Palliativversorgung in Anspruch nehmen?
So früh wie möglich – nicht erst wenn der Tod unmittelbar bevorsteht. Palliativversorgung verbessert die Lebensqualität in einer schwierigen Phase und entlastet die Familie. Studien zeigen, dass Patienten mit frühzeitiger Palliativversorgung oft länger und besser leben als ohne. Der Hausarzt ist der richtige erste Ansprechpartner.
Bedeutet Palliativpflege, dass auf alle Behandlungen verzichtet wird?
Nein. Palliativpflege ergänzt die Behandlung – sie ersetzt sie nicht zwingend. Es geht darum, die Prioritäten zu verschieben: weg von ‚alles versuchen‘ hin zu ‚das tun, was dem Betroffenen wirklich nützt und was er sich wünscht‘. Welche Behandlungen fortgesetzt werden, entscheidet der Betroffene selbst – idealerweise in einer Patientenverfügung festgehalten.
Was tun, wenn das SAPV-Team in meiner Region nicht verfügbar ist?
SAPV-Teams sind inzwischen in den meisten Regionen Deutschlands vorhanden – die Versorgungsdichte ist allerdings unterschiedlich. Wenn die Wartezeit lang ist oder kein Team in der Nähe: Hausarzt + ambulanter Pflegedienst + Hospizdienst (AAPV) kann eine sehr gute Alternative sein. Ihre Krankenkasse hilft bei der Suche nach verfügbaren Teams.
Wie spreche ich meinen Angehörigen auf das Thema Palliativpflege an?
Direkt, aber behutsam. ‚Ich möchte sicherstellen, dass du am Ende so wenig Schmerzen wie möglich hast und dort sein kannst, wo du sein möchtest‘ ist ein guter Einstieg. Viele Menschen sind erleichtert, wenn das Thema endlich ausgesprochen wird. Wenn das Gespräch schwerfällt, kann der Hausarzt oder ein Hospizdienst dabei helfen, es anzustoßen.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 37b SGB V – Spezialisierte ambulante Palliativversorgung – gesetze-im-internet.de
- Gesetze im Internet: § 39a SGB V – Stationäre und ambulante Hospizleistungen – gesetze-im-internet.de
- Bundesgesundheitsministerium: Palliativversorgung und Hospizarbeit – bundesgesundheitsministerium.de
- Deutscher Hospiz- und PalliativVerband: Grundlagen der Hospizarbeit – dhpv.de
Ratgeber-Tipps
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Autor: Janek Heidemann, Pflegefachkraft – Aktualisiert: März 2026
