Pflegehilfsmittel beantragen: So holen Sie sich die 42 € pro Monat von der Pflegekasse (2026)
Lesezeit: ca. 7 Minuten
Das Wichtigste in Kürze:
– Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 haben Anspruch auf bis zu 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – die meisten schöpfen diesen Betrag nie aus
– Der Antrag ist kostenlos, formlos möglich und kann rückwirkend für bis zu drei Monate gestellt werden
– Einweghandschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel und Einmalunterlagen gehören zu den antragsberechtigten Produkten
Ich erinnere mich an ein Gespräch mit einer Frau, die ihre Mutter seit zwei Jahren zu Hause pflegte. Jeden Monat kaufte sie Einweghandschuhe, Einmalunterlagen und Mundschutz – aus der eigenen Tasche, ohne zu fragen, ob das auch anders gehen könnte. Als ich ihr erklärte, dass die Pflegekasse das seit Jahren zahlen würde, schwieg sie kurz. Dann: „Das hätte mir doch jemand sagen können.“
Genau dafür ist dieser Artikel da.
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel existiert seit Jahren – er ist im Gesetz verankert, kostenlos beantragbar und unkomplizierter als die meisten vermuten. Trotzdem nutzen ihn erschreckend wenige pflegende Angehörige. Nicht aus Desinteresse, sondern weil niemand erklärt hat, wie es geht.
Das ändert sich jetzt.

Was sind Pflegehilfsmittel – und was zahlt die Pflegekasse?
Der Begriff klingt sperrig, aber der Inhalt ist simpel: Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern, die Pflegeperson schützen oder die Hygiene sichern. Das Gesetz unterscheidet dabei zwei Gruppen.
Technische Pflegehilfsmittel – einmalige Anschaffungen wie Pflegebetten, Rollstühle oder Toilettenstühle – werden separat beantragt und funktionieren anders. Darum geht es hier nicht.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – das sind Einwegprodukte, die regelmäßig nachgekauft werden müssen. Genau diese Gruppe übernimmt die Pflegekasse mit bis zu 42 Euro pro Monat. Die Rechtsgrundlage dafür ist §40 Absatz 2 SGB XI.
Was konkret dazugehört:
- Einweghandschuhe (Nitril, Vinyl, Latex)
- Einmalunterlagen / Bettschutzeinlagen
- Mundschutz / medizinische Masken
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
- Einmalschürzen / Schutzkleidung
- Hände- und Hautpflegemittel (mit Pflegebezug)
Nicht dazu gehören reguläre Hygieneartikel wie Seife, Shampoo oder Haushaltsreiniger — auch wenn sie in der Pflege verwendet werden.
Wer hat Anspruch?
Die Bedingung ist eine: Ein anerkannter Pflegegrad. Und zwar jeder — von Pflegegrad 1 bis 5.
Das ist wichtiger als es klingt. Pflegegrad 1 wird oft unterschätzt. Viele Familien denken, der Anspruch beginne erst bei „richtiger“ Pflege ab Pflegegrad 2 oder 3. Das stimmt nicht. Wer einen Pflegegrad hat, hat das Recht auf die 42 Euro — unabhängig davon wie intensiv die Pflege ist.
Einen Pflegegrad haben und die Leistung nicht beantragen bedeutet: Geld liegen lassen. Monat für Monat.
Schritt für Schritt: So beantragen Sie Pflegehilfsmittel
Schritt 1: Pflegegrad prüfen
Bevor es losgeht: Besteht ein anerkannter Pflegegrad? Falls nein, muss der zuerst beantragt werden — das erkläre ich in einem eigenen Artikel. Falls ja, geht es direkt weiter.
Schritt 2: Pflegekasse kontaktieren
Rufen Sie die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person an. Die Nummer steht auf der Versichertenkarte. Teilen Sie mit, dass Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach §40 Abs. 2 SGB XI beantragen möchten.

Viele Pflegekassen haben dafür ein einfaches Formular — manchmal reicht aber auch ein formloser Brief oder die telefonische Anmeldung. Fragen Sie direkt nach dem einfachsten Weg.
Tipp aus der Praxis: Notieren Sie sich Namen und Datum jedes Telefonats. Im Zweifelsfall hilft das bei Rückfragen.
Schritt 3: Lieferanten wählen oder Eigenbeleg einreichen
Hier haben Sie zwei Möglichkeiten:
Option A — Vertragslieferant der Pflegekasse: Viele Pflegekassen haben Verträge mit Lieferanten die Pflegehilfsmittel direkt nach Hause liefern. Sie bestellen, die Pflegekasse zahlt direkt. Kein Aufwand, keine Vorfinanzierung.
Option B — Eigenbeleg einreichen: Sie kaufen die Produkte selbst — im Fachhandel, online oder in der Apotheke — und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein. Diese erstattet den Betrag bis zur monatlichen Grenze von 42 Euro.
Option B hat einen Vorteil: Sie können die Produkte wählen die Sie wirklich brauchen — unabhängig vom Sortiment des Vertragslieferanten. Wer auf bestimmte Marken oder Qualitäten angewiesen ist, fährt damit oft besser.
Schritt 4: Belege sammeln und monatlich einreichen
Bewahren Sie alle Kassenbons und Rechnungen auf. Die meisten Pflegekassen akzeptieren digitale Einreichung per App oder E-Mail — fragen Sie danach, das spart Porto und Zeit.
Wichtig: Das Budget gilt pro Kalendermonat und verfällt nicht automatisch, wenn Sie einmal weniger ausgeben. Nicht genutztes Budget aus einem Monat kann aber nicht in den nächsten übertragen werden.
Wie viel können Sie sich monatlich holen?
Die Grenze liegt bei 42 Euro. Was innerhalb dieser Grenze liegt, zahlt die Pflegekasse vollständig — ohne Zuzahlung, ohne Eigenanteil.
Ein realistisches Monatsbudget für häusliche Pflege:
| Produkt | Menge/Monat | Kosten ca. |
|---|---|---|
| Nitrilhandschuhe (100 Stück) | 2 Packungen | 8–10 € |
| Einmalunterlagen (10 Stück) | 1–2 Packungen | 8–12 € |
| Desinfektionsmittel (500ml) | 1 Flasche | 6–8 € |
| Einmalschürzen (25 Stück) | 1 Packung | 5–7 € |
| Schutzmasken (10 Stück) | 1–2 Packungen | 3–5 € |
| Gesamt | 30–42 € |
Das zeigt: Wer die Produkte gezielt auswählt, kommt gut an die 42 Euro heran — und zahlt am Ende nichts aus der eigenen Tasche.
Rückwirkend beantragen: Bis zu drei Monate
Wer den Anspruch bisher nicht kannte — und das sind viele — kann ihn rückwirkend geltend machen. Die Pflegekasse erstattet Kosten für bis zu drei zurückliegende Monate, wenn die Belege noch vorhanden sind.
Das bedeutet konkret: Wer jetzt im Juni beantragt, kann Belege aus März, April und Mai noch einreichen. Bei 42 Euro pro Monat sind das bis zu 126 Euro auf einen Schlag.
Es lohnt sich also, alte Kassenzettel zu suchen.
Was tun wenn die Pflegekasse ablehnt?
Ablehnungen kommen vor — manchmal wegen formaler Fehler, manchmal wegen unklarer Produktkategorisierung. Das muss nicht das letzte Wort sein.
Widerspruch einlegen: Sie haben vier Wochen Zeit nach Erhalt des Ablehnungsbescheids. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Begründen Sie kurz warum die abgelehnten Produkte zur häuslichen Pflege notwendig sind.
Pflegeberatung nutzen: Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, kostenlose Pflegeberatung anzubieten (§7a SGB XI). Nutzen Sie das — ein Berater kann helfen den Antrag richtig zu stellen und bei Ablehnung zu widersprechen.
Welche Produkte empfehlen sich konkret?
Wenn das Budget steht, stellt sich die nächste Frage: Was kaufen?

Nitrilhandschuhe sind die wichtigste Position — latexfrei, reißfest, für alle Pflegesituationen geeignet. Ich habe dazu einen ausführlichen Artikel geschrieben der erklärt worauf Sie beim Kauf achten sollten: -> Nitrilhandschuhe für die Pflege zuhause: Ratgeber, Größentabelle & Kostenübernahme
Einmalunterlagen gehören bei Inkontinenz oder bettlägerigen Personen in jedes Pflegebudget. Achten Sie auf ausreichende Saugkapazität — billige Produkte müssen häufiger gewechselt werden und sind am Ende teurer.
Desinfektionsmittel sollte immer verfügbar sein — idealerweise sowohl für Hände als auch für Flächen. Produkte mit VAH-Listung (Verbund für Angewandte Hygiene) sind geprüft und zuverlässig wirksam.
Wer Nitrilhandschuhe und Einmalunterlagen als Hauptposten im Budget plant, kann einen erheblichen Teil des monatlichen Eigenaufwands eliminieren. Beide Produkte sind in unserem Fachshop verfügbar — zu Preisen die unter dem Marktdurchschnitt liegen.
→ Nitrilhandschuhe im Fachshop ansehen
→ Einmalunterlagen im Fachshop ansehen
Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln
Muss ich jedes Jahr neu beantragen?
Nein. Der Anspruch besteht dauerhaft solange der Pflegegrad anerkannt ist. Sie müssen nur die monatlichen Belege einreichen.
Kann ich das Budget für verschiedene Produkte aufteilen?
Ja. Die 42 Euro gelten für alle antragsberechtigten Verbrauchsprodukte zusammen — wie Sie das Budget aufteilen bleibt Ihnen überlassen.
Gilt der Anspruch auch für Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege?
Der §40 Abs. 2 SGB XI gilt für die häusliche Pflege. Bei vollstationärer Pflege im Heim entfällt der Anspruch auf diese Leistung — das Heim ist dann zuständig.
Was passiert wenn ich mehr als 42 Euro ausgebe?
Den Betrag über 42 Euro zahlen Sie selbst. Die Pflegekasse erstattet nur bis zur gesetzlichen Grenze.
Kann die Pflegekasse vorschreiben welche Marke ich kaufen muss?
Nein. Sie können frei wählen — solange das Produkt zur antragsberechtigten Kategorie gehört und Sie den Beleg einreichen.
Bekomme ich das Geld auch wenn ich professionelle Pflegekräfte beschäftige?
Ja. Der Anspruch gilt unabhängig davon ob zusätzlich ambulante Pflegedienste in Anspruch genommen werden.
Quellenangaben
- Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), §40: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- §7a SGB XI: Anspruch auf Pflegeberatung
- Bundesministerium für Gesundheit: Pflegehilfsmittel, Stand 2026
- GKV-Spitzenverband: Gemeinsames Rundschreiben zu §40 SGB XI
Ratgeber-Tipps:
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Autor: Janek Heidemann, Pflegefachkraft | Stand: Juni 2026 | Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
