Glückliches Senioren-Paar beim erfolgreichen Ausfüllen des Antrags auf einen Pflegegrad mit Unterstützung eines Pflegeberaters.

Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt zum richtigen Ergebnis (2026)

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Das Wichtigste in Kürze:

– Der Antrag läuft immer über die Pflegekasse – nicht den Arzt, nicht das Krankenhaus
– Nach dem Antrag hat der Medizinische Dienst 25 Werktage Zeit für die Begutachtung – Wer sich nicht vorbereitet, bekommt oft einen zu niedrigen Pflegegrad — das kostet bares Geld
– Kostenlose Beratung gibt es bei der Pflegekasse selbst und bei unabhängigen Beratungsstellen

Der Moment kommt oft ohne Vorwarnung. Ein Sturz, eine Diagnose, ein Krankenhausaufenthalt – und plötzlich ist klar: So wie bisher geht es nicht mehr weiter.

Was jetzt folgt, überfordert die meisten Familien: Formulare, Fristen, Begutachtungen, Widersprüche. Dabei ist der Ablauf, wenn man ihn einmal kennt, gar nicht so kompliziert. Das Problem ist nur, dass ihn kaum jemand erklärt – verständlich, ohne Behördendeutsch.

Genau das mache ich hier.

Wer stellt den Antrag – und wo?

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird immer bei der Pflegekasse gestellt – nicht beim Arzt, nicht beim Krankenhaus, nicht beim Sozialamt.

Die Pflegekasse ist automatisch an die Krankenkasse angegliedert. Wer also bei der AOK versichert ist, wendet sich an die AOK-Pflegekasse. Das gilt für gesetzlich Versicherte. Bei privat Versicherten läuft es über die private Krankenversicherung – der Prozess ist ähnlich, aber nicht identisch.

Antrag stellen können:

  • Die pflegebedürftige Person selbst
  • Angehörige mit Vollmacht
  • Ein gesetzlicher Betreuer

Der Antrag kann telefonisch, schriftlich oder persönlich gestellt werden. Ein formloses Schreiben reicht – wichtig ist das Datum, denn die Leistungen beginnen ab dem Monat der Antragstellung, nicht ab dem Begutachtungstermin.

Wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse — bei der AOK, TK, Barmer oder DAK gibt es jeweils eine eigene Pflegekasse. Die Nummer steht auf Ihrer Gesundheitskarte.

Was passiert nach dem Antrag?

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) – bei Privatversicherten ist es MEDICPROOF – mit einer Begutachtung.

Ein Gutachter kommt dann zu der pflegebedürftigen Person nach Hause. Er bewertet sechs Lebensbereiche:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Aus den Punkten in diesen Bereichen ergibt sich der Pflegegrad 1 bis 5.

Wichtige Frist: Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Werktagen nach Antragseingang entscheiden. Bei Aufnahme in ein Pflegeheim oder bei ambulanter Palliativversorgung gilt eine verkürzte Frist von einer Woche.

Der häufigste Fehler: Sich nicht vorbereiten

Das ist der Punkt wo die meisten Familien Geld verlieren — oft ohne es zu merken.

Der Gutachter sieht die pflegebedürftige Person an einem einzigen Tag, für etwa eine Stunde. Was er nicht sieht: die schlechten Nächte, die Stürze der letzten Wochen, die Verwirrung am Morgen, die Hilfe beim Anziehen die täglich nötig ist.

Was hilft:

Pflegetagebuch führen — mindestens zwei Wochen vor dem Termin. Notieren Sie täglich welche Hilfe nötig war, wie lange sie dauerte, was nicht mehr selbstständig geht. Dieses Dokument können Sie dem Gutachter vorlegen.

Nichts beschönigen — viele Menschen zeigen sich beim Gutachter von ihrer besten Seite, aus Stolz oder Scham. Das ist verständlich, aber teuer. Der Gutachter bewertet den schlechtesten Normalzustand, nicht den besten Tag.

Jemanden dabei haben — ein Angehöriger oder eine Vertrauensperson sollte beim Termin anwesend sein und ergänzen darf was die pflegebedürftige Person vergisst oder nicht sagt.

Kostenlose Hilfe beim Antrag — diese Stellen sind verpflichtet zu helfen

Das wissen die wenigsten: Sie haben gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung — und zwar bevor, während und nach dem Antrag.

Pflegeberatung der Pflegekasse (§ 7a SGB XI) Jede Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, einen persönlichen Pflegeberater zur Verfügung zu stellen. Dieser hilft kostenlos beim Antrag, erklärt Leistungen und koordiniert Hilfsangebote. Einfach bei Ihrer Pflegekasse anrufen und einen Beratungstermin vereinbaren.

Compass Private Pflegeberatung Für Versicherte der privaten Krankenversicherung — kostenlos und unabhängig. → compass-pflegeberatung.de | Telefon: 0800 101 88 00

Pflegestützpunkte In jedem Bundesland gibt es Pflegestützpunkte — neutrale, kostenlose Beratungsstellen für alle Pflegefragen, unabhängig von der Krankenkasse. → Ihren nächsten Pflegestützpunkt finden Sie hier: ZQP Beratungsdatenbank

VdK und Sozialverband Deutschland (SoVD) Beide Verbände beraten kostenlos bei Pflegefragen und helfen bei Widersprüchen gegen Pflegegrad-Entscheidungen. → vdk.de | sovd.de

Was tun wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?

Das kommt häufiger vor als man denkt. Der Widerspruch ist dann der richtige Weg — und er lohnt sich.

Sie haben vier Wochen Zeit nach Erhalt des Bescheids um Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich bei der Pflegekasse eingehen. Eine Begründung ist hilfreich aber nicht zwingend nötig — erst einmal Widerspruch einlegen, dann begründen.

In vielen Fällen führt allein der Widerspruch zu einer erneuten Prüfung und einem höheren Pflegegrad. Holen Sie sich dabei Unterstützung — VdK, SoVD oder ein Pflegestützpunkt helfen kostenlos.

Einen ausführlichen Artikel zum Thema Widerspruch finden Sie hier: → [Widerspruch gegen Pflegegrad: So gehen Sie vor] (folgt)

FAQ – häufige Fragen

Wie lange dauert es bis der Pflegegrad bewilligt wird?

Die Pflegekasse hat 25 Werktage Zeit nach Antragseingang. In der Praxis dauert es oft 4–6 Wochen bis der Gutachtertermin stattfindet und der Bescheid kommt.

Kann ich rückwirkend einen Pflegegrad beantragen?

Nein. Die Leistungen beginnen ab dem Monat der Antragstellung. Rückwirkende Anerkennung ist grundsätzlich nicht möglich — deshalb so früh wie möglich beantragen.

Was kostet ein Pflegegrad-Antrag?

Der Antrag selbst ist kostenlos. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst trägt die Pflegekasse.

Was passiert wenn die pflegebedürftige Person dement ist und den Antrag nicht selbst stellen kann?

Angehörige können den Antrag mit einer Vollmacht stellen. Bei fehlender Vollmacht kann ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden — das Amtsgericht ist zuständig.

Quellen & weiterführende Links:

  • Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik 2023 — destatis.de
  • SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) — gesetze-im-internet.de
  • Bundesgesundheitsministerium: Pflegegrad beantragen — bundesgesundheitsministerium.de
  • Medizinischer Dienst: Begutachtungsverfahren — md-bund.de
  • GKV-Spitzenverband: Pflegekassen-Übersicht — gkv-spitzenverband.de

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Autor: Janek Heidemann, Pflegefachkraft | Stand: Mai 2026 | Zuletzt aktualisiert: Mai 2026

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